Autor Thema: eBucht-Frage an die Profis  (Gelesen 3290 mal)

Brombaer

  • Gast
eBucht-Frage an die Profis
« am: 01. April 2005, 14:58:40 »
Hi,

ich habe bei einem Verkäufer, der innerhalb von 3 Jahren Mitgliedschaft auf knappe 1900 Bewertungen gekommen ist, ein paar ladenneue Artikel ersteigert, diese wurden aber ohne Garantie und Rechnung angeboten. Ohne Garantie ist ok für mich aber ne Rechnung würde ich schon ganz gerne haben, man schenkt dem Fiskus ja ungerne Geld.

Kann ich auf einer Rechnung bestehen ? So ganz privat kann dass ja nicht sein, was der Verkäufer macht, entspricht immerhin 2 Verkäufe pro Tag wenn man Sa & So mitrechnet. Ebenfalls bietet er diesen Artikel 1x pro Tag an.

Gruß

Matthias

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eBucht-Frage an die Profis
« am: 01. April 2005, 14:58:40 »

AlArenal

  • Gast
Re: eBucht-Frage an die Profis
« Antwort #1 am: 01. April 2005, 15:09:35 »
Sind Sachen, die ich vorher abklären würde. Finds immer nervig, wenn Bieter nach gewonnener Auktion anfangen zu feilschen und zu fragen ;)

Auf ne Rechnung bestehen kannste nicht. Wenn er sagt er machts privat, dann ist das eben so. Wenn du vermutest, dass er selbst den Fiskus bescheißt, dann kannst du das melden, aber das gibt dir nicht das Recht ihn zu erpressen :D

Und Rechnung ohne Garantie? Rechnung geht ja nur wenn gewerblich und gewerblich bedeutet in der EU nunmal Gewährleistungspflicht.

Brombaer

  • Gast
Re: eBucht-Frage an die Profis
« Antwort #2 am: 01. April 2005, 15:23:42 »
Zitat

Sind Sachen, die ich vorher abklären würde. Finds immer nervig, wenn Bieter nach gewonnener Auktion anfangen zu feilschen und zu fragen ;)

Auf ne Rechnung bestehen kannste nicht. Wenn er sagt er machts privat, dann ist das eben so. Wenn du vermutest, dass er selbst den Fiskus bescheißt, dann kannst du das melden, aber das gibt dir nicht das Recht ihn zu erpressen :D


Wer redet denn hier von Erpressung ?

Zitat
Und Rechnung ohne Garantie? Rechnung geht ja nur wenn gewerblich und gewerblich bedeutet in der EU nunmal Gewährleistungspflicht.


Doch dass geht. Wenn zwei Gewerbliche an dem Handel beteiligt sind, kann die Gewährleistung völlig ausgeschlossen werden.

Matthias
« Letzte Änderung: 01. April 2005, 15:24:11 von Brombaer »

AlArenal

  • Gast
Re: eBucht-Frage an die Profis
« Antwort #3 am: 01. April 2005, 15:34:33 »

Zitat



Wer redet denn hier von Erpressung ?


Anders war deine Andeutung, von wegen Anzahl der Bewertungen in Zeitraum X nicht zu deuten.

Zitat

Doch dass geht. Wenn zwei Gewerbliche an dem Handel beteiligt sind, kann die Gewährleistung völlig ausgeschlossen werden.


Mir fällt aber doch nicht erst nach Gewinn der Auktion ein, dass ich eigentlich ja gar kein Privatkäufer bin und eigentlich auch keinen Privatkauf (wie in der Auktion angegeben) haben will. Die Bedingungen des Kaufvertrags sind vor dem Bieten zu klären, denn das Bieten ist bindend und gilt als Einverständnis der Kaufbedingungen. D.h. nach meinem Verständnis, das du kein Recht hast auf eine Wandlung des Vertrags zu bestehen, da du in der Pflicht bist vorher Details zu klären, ehe du einen Kaufvertrag abschließt.

Jedenfalls entspricht dies meinem Rechtsverständnis.

sigmundfreud31

  • Gast
Re: eBucht-Frage an die Profis
« Antwort #4 am: 10. Mai 2005, 09:52:00 »
Ergänze:

Für das Finanzamt ist es für die gewerbliche Einstufung nicht wichtig, OB Du Gewinn erzielst; Es gilt bereits die ABSICHT. Und diese zu beurteilen, liegt im >Ermessensspielraum< des Beamten. I. d. R. geht dieser von einer Gewinnabsicht bereits aus, wenn mehrere [neue] Artikel gleicher Art im Zeitraum X angeboten werden.

Bei ePay kann es selbst "Sammlern" so ergehen, daß ihr Hobby als Gewerbe eingestuft wird. Sicher passiert das auch dann, wenn die [neuen] Artikel größerer Menge u. gleicher Art erst kurz zuvor angeschafft werden.

Das angesprochene Beispiel ist also höchst abmahnverdächtig. Btw. die Abmahnung kann das größere Übel als das FA sein... ;-)

Natürlich sollte man das mit der Vorsteuer vorher klären, weil es auch >Kleingewerbetreibende mit Ust-Befreiung gibt. Aber aus der Sicht eines >dummen< Steuerzahlers, der noch nicht in den Genuß etwaiger "Ich-AG" Förderungen usw. kam bzw. auf staatliche Subventionen verzichtet (das erspart wenigstens jede Dankbarkeit gegenüber dem Staat...) ist das schon - na, sagen wir mal "unschön"...

Greets

Marc