Erstmal danke für deine Antwort Christoph. Mein Bürger Informations Service hat mir gerade die Nummer der Handelskammer Hamburg gegeben, mit der Bitte dort weiter zu suchen. Bis nach München ist es also noch ein weiter Weg.
OK, soweit ich das richtig verstanden habe, ist also für die reine Softwarkomponente nur das Urheberrecht zuständig.
Das ist allerdings problemlos, da die Entwicklung und Veröffentlichung mit CASIOs zustimmung stattfand.
Unter der Recherde im DPMA findet man zum stichwort Druckertreiber einige Patenschriften.
Hier werden Patente beantragt (oder bereits erteilt) die Explizit nur auf die Softwarefunktion beruhen. Da diese nach deinem Zitat des DPMA noch nicht verbindlich rechtskräftig sind, ist noch alles OK. Sollte sich dies ändern, dann sehe ich darin allerdings ein ziemliches Problem..., wie viele andere auch