Autor Thema: Softwarepatente ... Gültig ?  (Gelesen 2451 mal)

real-cyrano

  • Gast
Softwarepatente ... Gültig ?
« am: 09. September 2004, 17:32:42 »
Hallo,

ich weiß nicht, ob das Thema schonmal behandelt wurde, gefunden habe ich nichts dazu hier im Forum, daher dieser
Thread.

Kann mir mal jemand bitte kurz etwas zu dem aktuellen Stand der Problematik "Softwarepatent" geben ? Ich bin langsam ganz gefrustet, da alles, was ich bisher gefunden habe nur sammlungen von Zeitungsartikeln waren und ich nicht unbedingt will, mich da durch 20MB Text zu wühlen.

Sind die erteilten Patente nun in Deutschland rechtskräftig oder nicht. Sollte ich besser schonmal mein Linuxdruckertreiber-Projekt für preiswerte Etikettendrucker von CASIO aus dem Netz nehmen, da Ricoh, Xerox und Star ein Patent für einen "Druckertreiber" zugesprochen bekommen haben ????


Vielen Dank,

Daniel

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Softwarepatente ... Gültig ?
« am: 09. September 2004, 17:32:42 »

rob_gester

  • Gast
Re: Softwarepatente ... Gültig ?
« Antwort #1 am: 09. September 2004, 17:35:06 »
warum rufst nicht einfach das patentamt an und forderst die broschüre dazu?  ::)
rob

real-cyrano

  • Gast
Re: Softwarepatente ... Gültig ?
« Antwort #2 am: 09. September 2004, 17:39:15 »
Hab' dort mal eine Mail hingeschickt. Allerdings glaub' ich nicht, dass ich bald eine Antwort auf meine Frage bekommen werde....

rob_gester

  • Gast
Re: Softwarepatente ... Gültig ?
« Antwort #3 am: 09. September 2004, 17:41:16 »
es muss ja ein patentamt in hamburg auch geben, oder? ein persönliches gespräch mit einem referentem wäre schon hilfreich, denke ich...
rob

real-cyrano

  • Gast
Re: Softwarepatente ... Gültig ?
« Antwort #4 am: 09. September 2004, 17:47:43 »
So telefonschlacht geht los....

real-cyrano

  • Gast
Re: Softwarepatente ... Gültig ?
« Antwort #5 am: 09. September 2004, 18:11:25 »
Erstmal danke für deine Antwort Christoph. Mein Bürger Informations Service hat mir gerade die Nummer der Handelskammer Hamburg gegeben, mit der Bitte dort weiter zu suchen. Bis nach München ist es also noch ein weiter Weg.

OK, soweit ich das richtig verstanden habe, ist also für die reine Softwarkomponente nur das Urheberrecht zuständig.
Das ist allerdings problemlos, da die Entwicklung und Veröffentlichung mit CASIOs zustimmung stattfand.

Unter der Recherde im DPMA findet man zum stichwort Druckertreiber einige Patenschriften.

Hier werden Patente beantragt (oder bereits erteilt) die Explizit nur auf die Softwarefunktion beruhen. Da diese nach deinem Zitat des DPMA noch nicht verbindlich rechtskräftig sind, ist noch alles OK. Sollte sich dies ändern, dann sehe ich darin allerdings ein ziemliches Problem..., wie viele andere auch
« Letzte Änderung: 09. September 2004, 18:14:17 von real-cyrano »