Hallo
wie ich mitbekam tummeln sich hier einige eBay Freaks. Ich bin auf eine etwas seltsame Formulierung in den AGBs eines gewerblichen Verkäufers gestossen. Mich wuerde interessieren ob sie rechtlich einwandfrei sind, ich zitiere:
[...] Wir machen aber ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Abgabe einer neutralen oder negative Bewertungen gegen ein Unternehmen nicht nur gegen die eBay-Geschäftsbedingungen und unsere AGB, sondern auch gegen deutsches Recht BGB verstößt und behalten uns jederzeit vor nicht nur eine zivilrechtliche Unterlassungsverfügung sondern auch Schadenersatz zu fordern.
Laueft beim Kauf etwas schief und der Verkaeufer zeigt sich inkooperativ und die Schuld liegt eindeutig beim Verkaeufer habe ich doch das Recht eine negative Bewertung abzugeben. Ich bin der Ansicht die Nichtabgabe einer negativen Bewertung ist Betrug an kuenftigen Kaeufern. Der kommende Kunde moechte gerne wissen auf was er sich beim Kauf einlaesst und dazu dienen die Bewertungen, positive wie negative.
Eine Bewertung spiegelt meine Meinung wieder und ist somit, solange sie gerchtfertigt ist und nicht beleidigend, nichts wogegen der eBay Partner etwas unternehmen kann.
Rachebewertungen und Bewertungen mit Schimpfwoertern fallen nicht darunter, das versteht sich, aber der Rest?
so long
MDW