Superuser

Autor Thema: eBay Frage: AGBs  (Gelesen 2212 mal)

MachtDesWissens

  • Gast
eBay Frage: AGBs
« am: 15. März 2004, 14:57:27 »
Hallo

wie ich mitbekam tummeln sich hier einige eBay Freaks. Ich bin auf eine etwas seltsame Formulierung in den AGBs eines gewerblichen Verkäufers gestossen. Mich wuerde interessieren ob sie rechtlich einwandfrei sind, ich zitiere:

[...] Wir machen aber ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Abgabe einer neutralen oder negative Bewertungen gegen ein Unternehmen nicht nur gegen die eBay-Geschäftsbedingungen und unsere AGB, sondern auch gegen deutsches Recht BGB verstößt und behalten uns jederzeit vor nicht nur eine zivilrechtliche Unterlassungsverfügung sondern auch Schadenersatz zu fordern.

Laueft beim Kauf etwas schief und der Verkaeufer zeigt sich inkooperativ und die Schuld liegt eindeutig beim Verkaeufer habe ich doch das Recht eine negative Bewertung abzugeben. Ich bin der Ansicht die Nichtabgabe einer negativen Bewertung ist Betrug an kuenftigen Kaeufern. Der kommende Kunde moechte gerne wissen auf was er sich beim Kauf einlaesst und dazu dienen die Bewertungen, positive wie negative.

Eine Bewertung spiegelt meine Meinung wieder und ist somit, solange sie gerchtfertigt ist und nicht beleidigend, nichts wogegen der eBay Partner etwas unternehmen kann.

Rachebewertungen und Bewertungen mit Schimpfwoertern fallen nicht darunter, das versteht sich, aber der Rest?

so long
MDW

mood-indigo.org - Das unabhängige Silicon Graphics User Forum

eBay Frage: AGBs
« am: 15. März 2004, 14:57:27 »

majix

  • Gast
Re: eBay Frage: AGBs
« Antwort #1 am: 15. März 2004, 15:19:10 »
Frag dochmal bei ebay selbst nach, das würde mich auch mal interessieren - eine solche Regelung kann kaum im Sinne von ebay sein, sie würde das Bewertungssystem ad absurdum führen...

Ich kann zwar durchaus eine vage Rechtsgrundlage "üble Nachrede" erkennen, aber ob das wirklich trägt? Wieso verklagen dann nicht alle Unternehmen Stiftung Warentest, wenn sie schlecht bewertet worden sind? Oder gleich alle Verbrauchschutzvereine? Ich halte das für sehr fragwürdig, bin aber kein Jurist.

Deshalb: Frag mal bei ebay nach, mit der Hoffnung, dass der Verkäufer durch ebay eines besseren Belehrt wird.

Grüße,
Kaya

MachtDesWissens

  • Gast
Re: eBay Frage: AGBs
« Antwort #2 am: 15. März 2004, 19:16:42 »
CTRL+C it's called a luser backup ;)


Hamster

  • Gast
Re: eBay Frage: AGBs
« Antwort #3 am: 15. März 2004, 19:36:15 »

Zitat

CTRL+C it's called a luser backup ;)


CTRL+A vorher nicht vergessen, sonst bringts nicht viel ;D

bis denne ...
Thomas