Hallo Marty!
Jede SGI-Maschine wird mit einer IRIX-Lizenz ausgeliefert. Du hast aber nur eine Lizenz für die Version, mit der die Maschine ausgeliefert wurde. Willst Du eine neuere Version aufspielen 'müsstest' Du ein Upgrade von SGI beziehen. D.h. wenn Du z.B. eine Indigo2 hast wurde die wahrscheinlich mit 5.3 oder 6.2 ausgeliefert. Willst Du 6.5 drauf installieren musst Du ein Upgrade kaufen. Hast Du eine Octane ist die höchstwahrscheinlich schon mit 6.5 ausgeliefert worden (nur die ersten Octanes bis Produktion etwa Mitte 1998 wurde mit 6.4 ausgeliefert). Für welche Version Deine Maschine lizensiert ist kannst Du bei SGI anhand der Serien-Nr. erfragen.
Leider kriegst Du aber von SGI die Medien nur in Verbindung mit einem mindestens einjährigem Software-Wartungsvertrag ("Softwarecare"), was derzeit etwa 800 Euro kosten dürfte. Auch die vierteljährlichen Updates (Overlays) kriegst Du seit kurzem nur noch mit einem Wartungsvertrag.
Leider gibt es von SGI derzeit keine Möglichkeit für Privatanwender, IRIX kostenlos oder verbilligt zu beziehen. Bisherige Initiativen, bei SGI ein ähnliches Programm wie bei Sun zu erwirken verliefen AFAIK im Sande. Auch hab ich mal eine Aussage von einem SGI-Mitarbeiter gehört, der meinte, dass daran auch kein Interesse bestehe, weil an Hobby-Anwendern kein Geld zu verdienen sei. (IMO eine etwas kurzsichtige Ansicht, aber is halt so)
Allerdings drückt man derzeit bei Hobby-Anwendern auch beide Augen zu; man weiß dort genau, dass viele Hobby-User keine gültigen Lizenzen für ihr IRIX haben, aber wirklich verklagt wurde deshalb AFAIK noch niemand.
Wo man allerdings einschreitet ist bei gewerblichem Weiterverkauf von IRIX-Installationspaketen. Lt. Lizenzbestimmungen darf ein IRIX-Paket nur zusammen mit einer Maschine verkauft werden. Einige gewerbliche Reseller (z.B. Reinhard Wolf, der ständig Offlease-Octanes in eBay, etc. verhökert) wurden deswegen schon von SGI abgemahnt. Nach deutschem Recht ist diese Klausel ziemlich fragwürdig und würde vermutlich von einem deutschen Gericht für ungültig erklärt, aber auf einen Prozess hat sich bisher wohl noch keiner eingelassen.
Servus,
Michael