Ich hatte mal einen Palm PDA versteigert, den bekam ich zuvor günstig.
Hatte keine sichtbaren Spuren einer Nutzung, allerdings flackerte der
Bildschirm kurz nach dem Einschalten einmal kurz auf.
Wohlgemerkt einmalig, nicht dauernd.
Dieses Verhalten hatte ich in der Auktion beschrieben.
Wochen später folgte plötzlich Schriftverkehr, man wolle vom Kauf zurücktreten.
An der Seite des PDA gab es einen feinen Haarriss der sichtbar wurde, wenn man
das Gehäuse bog.
Es ging um 90 Euro. Um mir den unnötigen Versand zu sparen, schlug ich vor,
das das Gerät erneut bei eBay versteigert wird und ich die Differenz des Erlöses trage.
Ich rechnete auch nicht mit einer Differenz, da dieses Modell sonst 120 Euro erzielte.
Daraufhin bekam ich Post von einem Rechtsanwalt.
Als gelernter Kaufmann erinnerte ich mich an Fristenregelungen und unternahm erst einmal nichts. Ich ließ die erste Drohnung verpuffen und die 14 Tage Frist ablaufen.
Das ich das Gerät zurücknehme, hatte ich bereits akzeptiert.
Der inhaltlich vollkommen überzogene Brief der Kanzlei jedoch sorgte dafür, das ich das
auf die lange Bank schob. 4 Wochen vergingen, ein zweiter Brief kam, wieder 2 Wochen Frist.
Enthalten war eine Kostennote der Kanzlei. Der Brief bestand aus zwei Seiten.
Auf Seite Eins war der einleitende Text und die Aufstellung der einzelnen Forderungsbeträge, allerdings keine Summe.
Auf Seite Zwei folgte die Forderung der Zahlung, die Frist und im Text dann die Summe, statt korrekt etwa 130 Euro ein Betrag von um 90 Euro.
Der Betrag enthielt lediglich den Kaufbetrag und Hin- sowie Rücksendekosten.
Ein Grinsen huschte über mein Antlitz. Ich ließ wieder eine Woche verstreichen, überwies dann
den geforderten Betrag und sendete über ein Kontaktformular auf der Webseite der Kanzlei
den Hinweis, das der als Summe geforderte Betrag fristgerecht gezahlt wurde und ich die Angelegenheit damit als Abgeschlossen sehe.
Es dauerte eine Woche und es erreichte mich der PDA vom Käufer zurück.
Eine weitere Woche später folgte dann der etwas kleinlaut formulierte Brief, das man sich
verrechnet habe und noch knapp 40 Euro fehlen. Diese erbitte man binnen zwei Wochen Frist.
Ich antwortete erneut per eMail, das die Rückabwicklung mit dem Käufer abgeschlossen und
die geforderte Summe beglichen wurde. Nachforderungen entbehren also jedweder Grundlage.
Es kam nie eine Antwort.
Wenn mir Jemand mit einem Anwalt droht, werde ich schlagartig extrem geduldig.
Mit Freundlichkeit erreicht man bei Mir mehr und schneller.
Einen solchen Kommentar habe ich auch dem Käufer des PDA übermittelt.
Die Rückabwicklung zog sich immerhin über gut 3 Monate.
Der Palm PDA wurde übrigens für etwa 110 Euro im zweiten Anlauf endgültig verkauft.
Ich machte also erneut ein Plus.
Natürlich reagiert ein Anderer womöglich nicht so gelassen.