Off-Topic > OT Diskussionen

Lizenzrechtliche & Co. Fragen

<< < (8/11) > >>

rob_gester:
ich bin der anderen meinung:
1. viele projekte sind gescheitert, weil die schöpfer angst bekommen haben und sich in schwarz-szenarios-vorstellungen, was passieren könnte, verwickelt haben
2. du willst das ja nicht-kommerziell machen, also entgeht sgi kein verdienst, den man einklagen kann. ich würde nur die finger davon lassen von dem, was von sgi noch immer verkauft wird, also vielleicht manuals (bin nicht sicher, wenn ja, dann würde ein link reichen)
3. mit einem generellem hinweis auf die rechte, wie es hier oder im link von christoph in seinem ersten post steht, würde die sache klargestellt (also eigentumsrechte und intellectual rights -> eben z.b. weglassen vielleicht von manuals)
4. ausserdem es ist ja reine spekulation, solange solche hp noch nicht online gibt. ich würde an deiner stelle zuerst abgespeckt online gehen und dann allmählich sachen dazugeben. den anfangswirbel halt heil überstehen. ohne verdienst hast eigentlich nicht viel zu befürchten und deine arbeit soll mit einer veröffentlichung belohnt werden ;)
rob
p.s. es hat vielleicht nicht viel damit zu tun, weil viele andere kräfte im spiel waren ;), aber kann mich vage an ein rechtsstreit mit frankreich und sovietrussland über den namen 'cognac' vor vielen jahren erinnern. den namen haben die russen für ein produkt einfach verwendet. es sollte sich von dem 'armagnac' unterscheiden. von dem, was ich mitbekam, die russen haben den streit gewonnen, weil sie behauptet (oder vielleicht auch irgendwo festgehalten) haben, dass es sich auch um die werbung für 'cognac' handelt ;D
-r-

hchris:
Also, so gerne ich solch eine Seite auch sehen wuerde, die Rechtslage ist doch ziemlich eindeutig. Es ist ein Verstoss gegen das UrhG und kann auch schmerzhafte zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Und natuerlich ist es auch sehr wahrscheinlich, dass er ungeschoren davon kommt und wahrscheinlich kommt, wenn ueberhaupt, ein freundlicher Brief von SGI mit der Bitte das Projekt einzustellen. Aber letztlich haengt das von der Tageslaune des Sachbearbeiters/Anwalts bei SGI ab. Bedenkt auch, dass die Materialien moeglicherweise von Agenturen fuer SGI erstellt wurden und vielleicht nicht einmal SGI die notwendigen Rechte fuer eine digitale Veroeffentlichung hat. Ansonsten wirken sich viele der angesprochenen Punkte sicherlich strafmindernd aus. ;-)

Vielleicht sollte diese Diskussion eher in die Richtung gehen, wie man das Projekt fuer SGI schmackhaft machen koennte um doch noch deren Zustimmung zu bekommen.

Gruesse,
Chris

Vgl. auch Dietrich Harke: 'Homepage und Urheberrecht', c't 9/2000

Jasper:
Hi all,


--- Zitat ---
2. du willst das ja nicht-kommerziell machen, also entgeht sgi kein verdienst, den man einklagen kann. ich würde nur die finger davon lassen von dem, was von sgi noch immer verkauft wird, also vielleicht manuals (bin nicht sicher, wenn ja, dann würde ein link reichen)

--- Ende Zitat ---


Mit kommerziell hat das nix zu tun, den Anwalt der Gegenseite muss er (im Verlustfall) trotzdem bezahlen :-( Du könntest ihn auch als Privatmann auf Unterlassung verklagen, wenn er z.B. Bilder von Dir klaut. Im schlimmsten Fall kann sogar Schadensersatz drin sein (siehe neues OLG-Urteil), das ist aber sehr unwahrscheinlich.


--- Zitat ---
3. mit einem generellem hinweis auf die rechte, wie es hier oder im link von christoph in seinem ersten post steht, würde die sache klargestellt (also eigentumsrechte und intellectual rights -> eben z.b. weglassen vielleicht von manuals)

--- Ende Zitat ---


Hilft nix, wenn er die Rechte nicht hat.


--- Zitat ---
schliesst b) nicht a) aus?

--- Ende Zitat ---


Nein, wenn es z.B. um die Anwendbarkeit/Relevanz von Verträgen/Bestimmungen in USA im deutschen Recht geht. Abgesehen davon kann auch schon ein Spezialist für deutsches Urheberrecht ganz schön ins Geld gehen.


--- Zitat ---
p.s. es hat vielleicht nicht viel damit zu tun, weil viele andere kräfte im spiel waren ;), aber kann mich vage an ein rechtsstreit mit frankreich und sovietrussland über den namen 'cognac' vor vielen jahren erinnern. den namen haben die russen für ein produkt einfach verwendet. es sollte sich von dem 'armagnac' unterscheiden. von dem, was ich mitbekam, die russen haben den streit gewonnen, weil sie behauptet (oder vielleicht auch irgendwo festgehalten) haben, dass es sich auch um die werbung für 'cognac' handelt ;D

--- Ende Zitat ---


Markenrecht != Urheberrecht, Frankreich/Russland != Deutschland (in Russland gab es bis vor kurzem überhaupt keine zum deutschen Recht vergleichbaren Bestimmungen).

Immerhin hat Impact schon Glück gehabt und seinem Anwalt ja wohl schon mal eine halbwegs hilfreiche Aussage abgeluchst, ohne dafür nochmal extra Beratungsgebühr hinlegen zu müssen ;-) Darauf würde ich mich als Nicht-Jurist (und das sind wir hier alle, soweit ich das überblicke) dann auch verlassen.

Ein möglicher Ausweg wäre vielleicht folgender: Meistens hängen die Rechte/Probleme weniger am Text als vielmehr an Graphik/Bilder/Design/Aufmachung. Will man also wenigstens den Text hochkriegen, kann man das z.B. in Form eines Zitats machen (à la SGI bewarb im Jahre 19xx die Octane mit folgenden Marketinggewäsch: <relevante Auszüge>). Wenn man nicht den ganzen Text einfach kopiert, sondern sozusagen kommentiert, ist man einigermassen auf der sicheren Seite.

Gruss

JM

Impact:


--- Zitat ---
Vielleicht sollte diese Diskussion eher in die Richtung gehen, wie man das Projekt fuer SGI schmackhaft machen koennte um doch noch deren Zustimmung zu bekommen.

--- Ende Zitat ---


Also ein Disclaimer in Umfassender Form ist vorhanden. Erlaubt mir aber auch nicht automatisch dort weiter vorran zu gehen.

Die Idee von hchris scheint sehr gut zu sein.
Nur habe ich mein möglichstes getan, und weiss jetzt nicht mehr weiter.
Irgendwie ist jetzt auch Stillstand in der ganzen Sache eingekehrt und ich befürchte es wird in der Stille untergehen.  :'(

Jede Hilfe ist willkommen SGI irgendwie egal auf welcher Weise darauf aufmerksam zu machen, oder die Sache doch noch ohne Probleme erleben zu lassen. :-/

In Verzweiflung,
Markus

rob_gester:
bis jetzt ist noch keine entschiedene auslegung hier erschienen. alles dreht sich um die wahrscheinlichkeiten und spekulationen.
so würde jedes projekt im sand landen ;)
rob
update:
ich bleibe bei meiner meinung
@jasper
ich habe ja geschrieben, dass es nicht viel zu tun damit hat und eher als erheiternde anekdote kommt. man darf die sachen nicht so eng sehen und humor dort erkennen, wo es sich gehört ;)
-r-

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln