Superuser

Autor Thema: Lizenzrechtliche & Co. Fragen  (Gelesen 11874 mal)

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #30 am: 05. September 2004, 02:23:29 »
Das Problem ist dieses, das es zwar korrekt ist das SGI Legal in Mountainview einer Art "nein" verlauten ließ, ein Marketingleiter für Zentraleuropa Anfang des Jahres bei einem Telefonat meinte, aus seiner Sicht sehe er da kein Problem, div. andere Stimmen (die sich zunehmend häufen) meinen das Legal in Mountainview sich nicht so ganz über die Rechtsprechungen in Deutschland bzgl. diesen Sachverhalt in klaren sind und dort US Rechtssprechungen an den Tag legen die von hiersigen abweichen sollen.
Fakt ist ebenso das es auch genug Seiten gibt die es schon seit etlichen Jahren tun (und gar nicht mal so unbekannt sind), wenn auch in Minimierter Form, es aber Legal oder sonstigen bei SGI gar nicht zu interessieren Scheint.
Ich bin etwas hin und her gerissen, möchte nicht den Haufen Arbeit für umsonst gewesen sein lassen, aber auch nicht Rechtliche Konsequenzen davon tragen wie ebenso nicht jetzt zich EUR für eine Anwaltliche Beratung ausgeben.

mood-indigo.org - Das unabhängige Silicon Graphics User Forum

Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #30 am: 05. September 2004, 02:23:29 »

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #31 am: 07. September 2004, 02:41:57 »
Ich hab heute mal bei meinem Anwalt neben der Eigendlichen Sache weshalb ich dort war mal das Copyright Problem wegen den Product Guides & Co. kurz ins Gespräch gebracht.

a)  das kann teuer werden, da dort Spezielle Anwälte von nöten sind die sich mit Amerikanischen Recht auskennen um diesen Sachverhalt eindeutig zu klären
b)  für mich im Falle einer Klage Deutsches Recht gelten würde
c)  das eine Zivilrechtliche Sache ist und nicht die RV übernimmt
d)  sich solche Anwälte nicht mit Mindestsätzen (auch nicht bei Erstberatung) zufireden geben, da die in Sinne von deren geltenden Honoraren in einer anderen Welt leben

Also meines Erachtens, rentiert sich das ganze immer weniger.


rob_gester

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #32 am: 07. September 2004, 03:24:58 »
schliesst b) nicht a) aus?
::)
rob
« Letzte Änderung: 07. September 2004, 03:25:27 von rob_gester »

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #33 am: 07. September 2004, 03:33:31 »
Keine Ahnung. Ich weiss nichts mehr.
Ich bin etwas depremiert wegen der ganzen Sache.  :-/

Brombaer

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #34 am: 07. September 2004, 10:45:18 »
Gutgemeinter Rat meinerseits,

lass die Finger davon. Viel gewinnen kannst Du bei der Sache nicht, aber dafür umso mehr verlieren. Und wer möchte schon Haus und Hof aufs Spiel setzen fürs Hobby ? Auch wenns schade ist ...

Matthias

rob_gester

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #35 am: 07. September 2004, 15:26:23 »
ich bin der anderen meinung:
1. viele projekte sind gescheitert, weil die schöpfer angst bekommen haben und sich in schwarz-szenarios-vorstellungen, was passieren könnte, verwickelt haben
2. du willst das ja nicht-kommerziell machen, also entgeht sgi kein verdienst, den man einklagen kann. ich würde nur die finger davon lassen von dem, was von sgi noch immer verkauft wird, also vielleicht manuals (bin nicht sicher, wenn ja, dann würde ein link reichen)
3. mit einem generellem hinweis auf die rechte, wie es hier oder im link von christoph in seinem ersten post steht, würde die sache klargestellt (also eigentumsrechte und intellectual rights -> eben z.b. weglassen vielleicht von manuals)
4. ausserdem es ist ja reine spekulation, solange solche hp noch nicht online gibt. ich würde an deiner stelle zuerst abgespeckt online gehen und dann allmählich sachen dazugeben. den anfangswirbel halt heil überstehen. ohne verdienst hast eigentlich nicht viel zu befürchten und deine arbeit soll mit einer veröffentlichung belohnt werden ;)
rob
p.s. es hat vielleicht nicht viel damit zu tun, weil viele andere kräfte im spiel waren ;), aber kann mich vage an ein rechtsstreit mit frankreich und sovietrussland über den namen 'cognac' vor vielen jahren erinnern. den namen haben die russen für ein produkt einfach verwendet. es sollte sich von dem 'armagnac' unterscheiden. von dem, was ich mitbekam, die russen haben den streit gewonnen, weil sie behauptet (oder vielleicht auch irgendwo festgehalten) haben, dass es sich auch um die werbung für 'cognac' handelt ;D
-r-
« Letzte Änderung: 07. September 2004, 15:52:34 von rob_gester »

hchris

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #36 am: 07. September 2004, 16:50:50 »
Also, so gerne ich solch eine Seite auch sehen wuerde, die Rechtslage ist doch ziemlich eindeutig. Es ist ein Verstoss gegen das UrhG und kann auch schmerzhafte zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Und natuerlich ist es auch sehr wahrscheinlich, dass er ungeschoren davon kommt und wahrscheinlich kommt, wenn ueberhaupt, ein freundlicher Brief von SGI mit der Bitte das Projekt einzustellen. Aber letztlich haengt das von der Tageslaune des Sachbearbeiters/Anwalts bei SGI ab. Bedenkt auch, dass die Materialien moeglicherweise von Agenturen fuer SGI erstellt wurden und vielleicht nicht einmal SGI die notwendigen Rechte fuer eine digitale Veroeffentlichung hat. Ansonsten wirken sich viele der angesprochenen Punkte sicherlich strafmindernd aus. ;-)

Vielleicht sollte diese Diskussion eher in die Richtung gehen, wie man das Projekt fuer SGI schmackhaft machen koennte um doch noch deren Zustimmung zu bekommen.

Gruesse,
Chris

Vgl. auch Dietrich Harke: 'Homepage und Urheberrecht', c't 9/2000

Jasper

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #37 am: 07. September 2004, 17:06:27 »
Hi all,

Zitat

2. du willst das ja nicht-kommerziell machen, also entgeht sgi kein verdienst, den man einklagen kann. ich würde nur die finger davon lassen von dem, was von sgi noch immer verkauft wird, also vielleicht manuals (bin nicht sicher, wenn ja, dann würde ein link reichen)


Mit kommerziell hat das nix zu tun, den Anwalt der Gegenseite muss er (im Verlustfall) trotzdem bezahlen :-( Du könntest ihn auch als Privatmann auf Unterlassung verklagen, wenn er z.B. Bilder von Dir klaut. Im schlimmsten Fall kann sogar Schadensersatz drin sein (siehe neues OLG-Urteil), das ist aber sehr unwahrscheinlich.

Zitat

3. mit einem generellem hinweis auf die rechte, wie es hier oder im link von christoph in seinem ersten post steht, würde die sache klargestellt (also eigentumsrechte und intellectual rights -> eben z.b. weglassen vielleicht von manuals)


Hilft nix, wenn er die Rechte nicht hat.

Zitat

schliesst b) nicht a) aus?


Nein, wenn es z.B. um die Anwendbarkeit/Relevanz von Verträgen/Bestimmungen in USA im deutschen Recht geht. Abgesehen davon kann auch schon ein Spezialist für deutsches Urheberrecht ganz schön ins Geld gehen.

Zitat

p.s. es hat vielleicht nicht viel damit zu tun, weil viele andere kräfte im spiel waren ;), aber kann mich vage an ein rechtsstreit mit frankreich und sovietrussland über den namen 'cognac' vor vielen jahren erinnern. den namen haben die russen für ein produkt einfach verwendet. es sollte sich von dem 'armagnac' unterscheiden. von dem, was ich mitbekam, die russen haben den streit gewonnen, weil sie behauptet (oder vielleicht auch irgendwo festgehalten) haben, dass es sich auch um die werbung für 'cognac' handelt ;D


Markenrecht != Urheberrecht, Frankreich/Russland != Deutschland (in Russland gab es bis vor kurzem überhaupt keine zum deutschen Recht vergleichbaren Bestimmungen).

Immerhin hat Impact schon Glück gehabt und seinem Anwalt ja wohl schon mal eine halbwegs hilfreiche Aussage abgeluchst, ohne dafür nochmal extra Beratungsgebühr hinlegen zu müssen ;-) Darauf würde ich mich als Nicht-Jurist (und das sind wir hier alle, soweit ich das überblicke) dann auch verlassen.

Ein möglicher Ausweg wäre vielleicht folgender: Meistens hängen die Rechte/Probleme weniger am Text als vielmehr an Graphik/Bilder/Design/Aufmachung. Will man also wenigstens den Text hochkriegen, kann man das z.B. in Form eines Zitats machen (à la SGI bewarb im Jahre 19xx die Octane mit folgenden Marketinggewäsch: <relevante Auszüge>). Wenn man nicht den ganzen Text einfach kopiert, sondern sozusagen kommentiert, ist man einigermassen auf der sicheren Seite.

Gruss

JM

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #38 am: 07. September 2004, 17:10:04 »

Zitat

Vielleicht sollte diese Diskussion eher in die Richtung gehen, wie man das Projekt fuer SGI schmackhaft machen koennte um doch noch deren Zustimmung zu bekommen.


Also ein Disclaimer in Umfassender Form ist vorhanden. Erlaubt mir aber auch nicht automatisch dort weiter vorran zu gehen.

Die Idee von hchris scheint sehr gut zu sein.
Nur habe ich mein möglichstes getan, und weiss jetzt nicht mehr weiter.
Irgendwie ist jetzt auch Stillstand in der ganzen Sache eingekehrt und ich befürchte es wird in der Stille untergehen.  :'(

Jede Hilfe ist willkommen SGI irgendwie egal auf welcher Weise darauf aufmerksam zu machen, oder die Sache doch noch ohne Probleme erleben zu lassen. :-/

In Verzweiflung,
Markus

rob_gester

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #39 am: 07. September 2004, 17:13:24 »
bis jetzt ist noch keine entschiedene auslegung hier erschienen. alles dreht sich um die wahrscheinlichkeiten und spekulationen.
so würde jedes projekt im sand landen ;)
rob
update:
ich bleibe bei meiner meinung
@jasper
ich habe ja geschrieben, dass es nicht viel zu tun damit hat und eher als erheiternde anekdote kommt. man darf die sachen nicht so eng sehen und humor dort erkennen, wo es sich gehört ;)
-r-
« Letzte Änderung: 07. September 2004, 17:17:13 von rob_gester »

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #40 am: 07. September 2004, 17:30:08 »
Also ich kann ja jetzt nicht Testweise die Gallery uploaden, so das jeder mal gesehen hat was dies ist - würde ja schon auf das Verbotene hinauslaufen.
Das einzige was ich machen kann ist hier drauf zu verweisen, die Product Guides & Co. wie hier werden bei mir ebenso dargestellt, nur im Umfangreicheren Sinne, ohne zusätzlichen Text drum herum und in höherer Auflösung =>

http://www.futuretech.blinkenlights.nl/indigo2impactpg.html
http://www.futuretech.blinkenlights.nl/extremegfx.html
http://digital.dyndsl.com/digital/gallery/Sonstiges
http://www.futuretech.blinkenlights.nl/pi4d30_4d35.html
http://www.futuretech.blinkenlights.nl/pi_options.html
http://www.futuretech.blinkenlights.nl/pi_expand.html

Irgendwie müsste man das SGI und dort an Richtiger Stelle näher bringen, denn ich glaube so langsam, das es dort auf Totales Desinteresse stösst, da man daran nichts verdient, somit lohnt es sich in derer Augen wohl auch nicht die Sache mal näher zu betrachten bzw. sich überhaupt damit zu befassen. => Da ist es einfach sofort "nein" zu sagen.

Mein Awalt meinte gestern auch nachdem ich ihm den Sachverhalt kurz erklärte (auch wenn es nicht sein Fachgebiet ist), das er es auch nicht versteht und das ganze Mickimaus Gedönse wäre.
« Letzte Änderung: 07. September 2004, 17:35:05 von Impact »

Jasper

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #41 am: 07. September 2004, 22:03:37 »
Zitat

Mein Awalt meinte gestern auch nachdem ich ihm den Sachverhalt kurz erklärte (auch wenn es nicht sein Fachgebiet ist), das er es auch nicht versteht und das ganze Mickimaus Gedönse wäre.


Das ist bestimmt der bisher qualifizierteste Kommentar zu der ganzen Sache, und das aus dem Mund eines Anwalts  ;D

Dass SGI offensichtlich kein Interesse (mehr) an Fans und Privatusern hat, kommt aber nicht wirklich überraschend, oder? Ich hatte immer den Eindruck, wenn man nicht mindestens die Maschinen im 100er-Pack abnimmt, ist man für die eh nicht existent.

@Rob: Schon klar ;-) kam auch etwas anders rüber, als ich beabsichtigt hatte. Von der komischen Gesetzeslage in der UdSSR hab ich selbst auch lang genug profitiert: Immer stapelweise billigste (mangels irgendwelcher Rechteabkommen) Noten von dort bezogen :-)

Schade das alles  :-/

msalfer

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #42 am: 08. September 2004, 01:56:15 »
Hallo,

iss ja schon viel dazu geschrieben worden... also mal meine Meinung, auch wenn's Impact auch nicht wirklich helfen wird:

Ganz absichern kann man sich im Leben praktisch nie, zu schnell gefahren ist jeder schon mal obwohl man weiß das das in Strafen endet, und Musik downloadet man doch auch, obwohl dafür Freiheitsstrafen ausgesetzt sind?

Strafen dienen auch zur Abschreckung, das ist das was die Musikindustrie mit Ihrer Werbung gegen Downloaden macht. Aber das heißt ja nicht, dass wenn man jemandem von der Seite rempelt der einem gleich in die Fresse schlägt, sondern wahrscheinlich wird er einen böse anschauen und wenn man sich dafür entschuldigt ist die Sache auch wieder gegessen. Also würde ich die Sache vom Strafrisiko her mal nicht allzu ernst nehmen.

Zur Absage aus Mountain View: Das ist doch einfach so eine blöde Zuständigkeitssache. Jeder einfache Mensch würde dir gerne die Zustimmung dafür geben, nur leider darf/will er es nicht auf seine Kappe nehmen. Im Endeffekt muss wahrscheinlich sogar der Boss der Company oder ein Vertreter seine Unterschrift auf irgendeine Genehmigung setzten, und dafür muss man natürlich Zeit opfern. Deswegen wird einfach abgeblockt, reine Zeit-/Aufwandsersparnis. Wenn du nicht zufällig wen kennst der mit einem der Manager abens mal beim saufen war, wird das auch nie was werden mit der offiziellen Genehmigung für dein Projekt. So laufen die Geschäfte nun mal.

cu,
Michael

Ist SGI denn überhaupt noch in Grasbrunn? SGI steht ja noch drauf auf dem Gebäude, aber drin ist ein Tengelmann?

hchris

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #43 am: 08. September 2004, 22:27:06 »

Zitat

Ist SGI denn überhaupt noch in Grasbrunn? SGI steht ja noch drauf auf dem Gebäude, aber drin ist ein Tengelmann?

Doch schon - im Nachbargebaeude. Aber hier wird scheinbar alles eingespart was eben geht. U.a. werden Dev Plus Accounts inzwischen aus Mountain View betreut ...

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #44 am: 08. September 2004, 22:55:07 »

Zitat


Doch schon - im Nachbargebaeude. Aber hier wird scheinbar alles eingespart was eben geht. U.a. werden Dev Plus Accounts inzwischen aus Mountain View betreut ...


Nuja sie müssten schon ganz sterben sodass ich es ohne Bedenken praktizieren könnte.  ::)