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Lizenzrechtliche & Co. Fragen

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ulenz:
Wenn ich zu rein privaten Zwecken eine Seite aus einem in meinem Eigentum befindlichen Prospekt ablichte und ins Web setze, ist das meines Wissens erlaubt. Die Fundstelle dazu müsste irgendwo in der c't - computertechnik stehen.
Ich glaube kaum, daß eine Rechtsabteilung in Kalifornien mit den Regeln des deutschen Urheberrechts auf privaten homepages vertraut ist.

Impact:
Die Frage ist ja nunmal vielmehr, welches Recht gild im Internet?
Nur weil ich meine Wohnhaft in Deutschland habe muss es doch noch Lange bedeuten das diese Rechtssprechung für den jeweiligen nicht gild.

Nach diesem C´t Auszug fahnde ich jetzt mal. - Evtl. ein Lichtblick am Horizont.
Danke für den Hinweis

Impact:


--- Zitat ---
Wenn ich zu rein privaten Zwecken eine Seite aus einem in meinem Eigentum befindlichen Prospekt ablichte und ins Web setze, ist das meines Wissens erlaubt. Die Fundstelle dazu müsste irgendwo in der c't - computertechnik stehen.

--- Ende Zitat ---


Also das einzige das ich fand und halbwegs zutreffend war, ist:

http://www.heise.de/ct/04/16/158/default.shtml

Ulrich wo hast du das denn gelesen? Online oder im Magazin (welche Ausgabe?)

Impact:
So dann habe ich mir mal den Heise Text der mir von Ulrich empfohlen wurde besorgt und in Abgespeckter Variante online gestellt.

http://www.kult-lab.de/art.htm

Dennoch ist das irgendwie alles Undurchsichtig.

gr00:
Wo ist das Problem?

Exzerpt: Du darfst Bilder die Du gemacht hast online stellen, die eingescannten Prospekte und Schulungsmaterialien erst wenn Du die Genehmigung des rechteinhabers hast.

Wenn SGI also nein sagt, dann heisst das nein und du darfst es nicht veröffentlichen. Solltest Du es doch tun ist dies ein Verstoss gegen das Urheberrecht.

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