Autor Thema: Lizenzrechtliche & Co. Fragen  (Gelesen 11799 mal)

Jasper

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #15 am: 31. August 2004, 15:24:49 »

Zitat

Einerseits leuchtet das schon ein, anderer seits sprechen wir aber aber hier von Werbematerial - deshalb auch wieder unverständlich für mich.


Naja, es könnte z.B. sein, dass eine Werbeagentur SGI die Nutzungsrechte meinetwegen nur für Printfassung eingeräumt hat, nicht aber für elektronische Verbreitung... Prinzipiell ist das halt auch urheberrechtlich geschütztes Material, und erstmal geht da ohne Zustimmung des Urhebers eben nix... Ich hab leider lang genug mit einer Juristin zusammen gelebt, um zu erfahren, dass selbst (für den Laien) ganz offensichtlich klare Sachverhalte schrecklich kompliziert sein können :-( Zum Thema "Andere machen es aber auch so" bzw. "Das verbreitet sich doch auch so" kann man natürlich nur sagen, dass einem das auch nicht hilft.

Nach dem ganzen Trouble um reality.sgi fürchte ich eh, dass bei SGI eher die Anwälte und Marketingfuzzis das Sagen haben. Ist halt echt schade um die ganze Arbeit :-(

Gruss

JM

mood-indigo.org - Das unabhängige Silicon Graphics User Forum

Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #15 am: 31. August 2004, 15:24:49 »

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #16 am: 31. August 2004, 16:56:29 »
Mal sehen aber ich glaube das wars dann wohl.  >:(
« Letzte Änderung: 31. August 2004, 19:14:13 von Impact »

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #17 am: 31. August 2004, 19:16:05 »
Ich habe jetzt zwei SGI Mitarbeitern mit denen ich bzgl. diesen Sachverhalts in Kontakt stehe, entsprechende Resonanz zukommen lassen.
Mal schaun wohin das führen wird - ich gebe nicht auf.
Viele Grüsse,
Markus

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #18 am: 31. August 2004, 20:47:33 »
Hier eine Antwort:

*schnipp*

Lokal haben wir jedoch keinen Einfluß auf die Entscheidungen der
Rechtsabteilung im SGI Hauptquartier in Kalifornien. Diese ist für Anfragen
dieser Art nun mal zuständig.

*schnipp*

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #19 am: 31. August 2004, 20:48:21 »
Und noch eine:

*schnipp*

die Aufgabentrennung von Marketing und Legal ist ungefähr so:
Marketing sorgt für z.B. Logos, die Rechtsabteilung wacht darüber, wo und
wie das Logo verwendet wird :-)

Der Fachbegriff der Rechtsabteilung lautet: interlectual property - IP

*schnipp*

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #20 am: 31. August 2004, 23:11:33 »
Nächste Mail:

*schnipp*

Manchmal ist die Welt einfach ungerecht: wo kein Kläger, da kein Richter,
m.a.W. es wurde bestimmt nicht geduldet, sondern es war wohl einfach nicht
bekannt

*schnipp*
« Letzte Änderung: 31. August 2004, 23:32:22 von Impact »

siggi-gross

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #21 am: 01. September 2004, 03:40:33 »
Also ich würd's einfach ins Netz setzen und abwarten.
Natürlich behält sich SGI das Recht vor über sein Copyright  zu verfügen, wie es Ihnen beliebt. Für Juristen heißt das: Is' grundsätzlich verboten!  >:(
Im Alltagsleben wird jedoch nichts so heiß gegessen, wie's gekocht wird. :)
Im Grunde genommen: wenn die Aussagen auf Deiner Web-page nicht GEGEN SGI ist ...

Ein rechtlicher Hinweis ... bla, bla, nicht kommerzielle Nutzung, ... bla, bla copyright Silicon Graphics Inc. etc  
ist mehr als dringend anzuraten, ebenso muß für den Rezipienten ( ich liebe dieses Fremdwort ) klar ersichtlich sein, was von SGI ist, und wo Du Deinen Senf dazu gibst.

Grundsätzlich riskierst Du erst mal nicht mehr, als eine Klage auf Unterlassung, wenn Du Dich der aber widersetzt, kanns natürlich richtig unangenehm (u.U. auch RICHTIG teuer) werden.
Da Du mit SGI schon in Kontakt getreten bist, kannst Du Dich nicht unwissend stellen. ::) Also wenn von denen eine mail etc. kommt möglichst schnell und diplomatisch reagieren.

Ist wie mit dem Finanzamt: Bevor die Ankündigung der Vollstreckung ins Haus trudelt, einfach mal vorbeigehen und Hallo sagen; erspart viel Stress

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #22 am: 01. September 2004, 03:53:53 »
Wäre auch wieder einfacher gesagt als getan.
Grenzt ja jetzt schon an pure Ignoranz wenn ich es jetzt dennoch ins Netz setze und dann abwarte, obwohl es mir von (angeblich) Legal in deren Headquarter, so wie es mir übermittelt wurde, verboten wurde.
Das könnte nach meiner Meinung im Endeffekt noch Problematischer ausfallen als gedacht.
Dennoch habe ich nochmals um Überarbeitung des Urteils gebeten, da es für mich einfach nicht nachvollziehbar ist.

Jasper

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #23 am: 01. September 2004, 07:31:05 »
Zitat

Also ich würd's einfach ins Netz setzen und abwarten.
Natürlich behält sich SGI das Recht vor über sein Copyright  zu verfügen, wie es Ihnen beliebt. Für Juristen heißt das: Is' grundsätzlich verboten!  >:(


<Klugscheissmode>Copyright gibt's hier nicht...</Klugscheissmode> Und es ist eben auch nicht nur für Juristen verboten, und hat nix mit "gegen SGI" zu tun. Ich sag ja auch nicht, dass was passieren muss, ist wie mit "bei Rot über die Ampel gehen". Mach ich auch gerne, und bin auch noch nicht überfahren worden. Aber wenn dann doch was passiert, ist das Geschrei immer gross :-( Insofern hätte ich ein äusserst schlechtes Gewissen, wenn ich sagen würde, Impact soll es halt drauf ankommen lassen. Das würde ich vielleicht selbst machen, aber nie jemand anders raten.

Im Moment ist die Lage doch ziemlich eindeutig: SGI hat Impact die Nutzungsrechte an dem Material (soweit schutzwürdig, Preislisten zählen m.E. beispielsweise nicht dazu, Magazines dagegen sehr wohl) explizit nicht eingeräumt, warum auch immer - ich kapier's auch nicht so ganz :-( Sollte dann tatsächlich was vom Anwalt kommen (und eine Pflicht seitens SGI, erst "nett" zu sein und eine Mail zu schreiben oder so, gibt es nicht), sind wenigstens die Anwaltskosten zu tragen, und das reicht schon, um einem gestandenen Mann das Wasser in die Augen zu treiben.

Aus meiner Sicht ist das was Impact jetzt versucht mit Abstand der beste Weg (auch im Hinblick auf evtuelle weitere Anfragen nach Material!), nämlich stur weiter zu verhandeln, bis die Gegenseite weichgekocht worden ist. Wenn man das "gegen" SGI durchziehen will, würde ich dringend dafür sorgen, dass man als Backup einen befreundeten Anwalt hat, der den Schaden minimiert, oder wenigstens mal in de.soc.recht.* nachforschen, wie die Gurus dort das sehen. M.E. lohnt es sich nicht, wegen sowas voll auf Konfrontationskurs zu gehen, muss aber jeder selbst für sich entscheiden.

Tut mir leid, dass ich bei Rechtsfragen so pessimistisch bin, aber mein Rebellengeist scheint irgendwann mal verloren gegangen zu sein :-(

JM

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #24 am: 01. September 2004, 07:45:05 »
Ich hoffe jeden Tag das Legal nach Grasbrunn schreibt - Lasst ihn machen und das mich dann diese Mail erreicht sodass sich der Haufen an Arbeit auch gelohnt hat.
Aber das ist mehr Wunschdenken als Realität. :'(

Denn Einsichtig und schon Kooperativ sind die dort erst recht nicht.
Wohl auch irgendwie Desinteresiert.
« Letzte Änderung: 01. September 2004, 07:48:20 von Impact »

ulenz

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #25 am: 01. September 2004, 09:31:01 »
Wenn ich zu rein privaten Zwecken eine Seite aus einem in meinem Eigentum befindlichen Prospekt ablichte und ins Web setze, ist das meines Wissens erlaubt. Die Fundstelle dazu müsste irgendwo in der c't - computertechnik stehen.
Ich glaube kaum, daß eine Rechtsabteilung in Kalifornien mit den Regeln des deutschen Urheberrechts auf privaten homepages vertraut ist.

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #26 am: 01. September 2004, 16:54:40 »
Die Frage ist ja nunmal vielmehr, welches Recht gild im Internet?
Nur weil ich meine Wohnhaft in Deutschland habe muss es doch noch Lange bedeuten das diese Rechtssprechung für den jeweiligen nicht gild.

Nach diesem C´t Auszug fahnde ich jetzt mal. - Evtl. ein Lichtblick am Horizont.
Danke für den Hinweis

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #27 am: 01. September 2004, 19:17:05 »

Zitat

Wenn ich zu rein privaten Zwecken eine Seite aus einem in meinem Eigentum befindlichen Prospekt ablichte und ins Web setze, ist das meines Wissens erlaubt. Die Fundstelle dazu müsste irgendwo in der c't - computertechnik stehen.


Also das einzige das ich fand und halbwegs zutreffend war, ist:

http://www.heise.de/ct/04/16/158/default.shtml

Ulrich wo hast du das denn gelesen? Online oder im Magazin (welche Ausgabe?)

Impact

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #28 am: 04. September 2004, 20:51:37 »
So dann habe ich mir mal den Heise Text der mir von Ulrich empfohlen wurde besorgt und in Abgespeckter Variante online gestellt.

http://www.kult-lab.de/art.htm

Dennoch ist das irgendwie alles Undurchsichtig.

gr00

  • Gast
Re: Lizenzrechtliche & Co. Fragen
« Antwort #29 am: 05. September 2004, 01:40:35 »
Wo ist das Problem?

Exzerpt: Du darfst Bilder die Du gemacht hast online stellen, die eingescannten Prospekte und Schulungsmaterialien erst wenn Du die Genehmigung des rechteinhabers hast.

Wenn SGI also nein sagt, dann heisst das nein und du darfst es nicht veröffentlichen. Solltest Du es doch tun ist dies ein Verstoss gegen das Urheberrecht.